Was es bei wissenschaftlichen Arbeiten im juristischen Bereich zu beachten gilt
Teil 3. Die schriftliche Ausarbeitung
Viele Studenten fangen bereits an zu schreiben, bevor sie ein Gesamtkonzept ausgearbeitet haben, weil sie etwa glauben, mit einem Abschnitt oder Komplex bereits fertig zu sein.
Noch schlimmer ist die Motivation bei demjenigen, der zu schreiben beginnt, weil er hinsichtlich der Lösung eines weiteren Abschnitts noch unsicher ist. So hat man das trügerisch gute Gefühl, wenigstens schon einmal einen Teil geschafft zu haben.
Nicht selten beginnt man dann später allerdings damit, Einfügungen einzuarbeiten, oder meint plötzlich, kürzen zu müssen.
Es ist ein psychologischer Fakt, dass man dazu neigt, den ersten Abschnitt, den man in Angriff nimmt, eher in die Länge zu ziehen. Dies birgt die Gefahr einer falschen Schwerpunktsetzung.
Wenn es also irgendwie geht: Halten Sie sich zurück, lösen Sie den Fall und beginnen Sie erst dann zu schreiben.
Dies hat praktisch automatisch einen disziplinierenden Effekt auf Sie: Wenn Sie schreiben, während das Ende der Bearbeitungszeit näher rückt, wird es Ihnen mit einem Blick auf Ihre Lösungsskizze viel leichter fallen, Unproblematisches kurz und schwierigere Stellen mit einem angemessenen Zeit- und Platzaufwand auszuformulieren. Schließlich wissen Sie, was noch auf Sie zukommt und wie viel Platz dies beanspruchen dürfte.
Nicht selten scheitern gerade juristische Arbeiten weniger an inhaltlicher Fehlerhaftigkeit, als an einer falschen Gewichtung der Abschnitte, oder an dem Fehlen des „roten Fadens“.
Sie werden sehen, dass es Ihnen so auch leichter fallen dürfte, die berühmte „vorgegebene Seitenzahl“ einzuhalten. Dies ist allemal besser, als später an zu lang geratenen Abschnitten zu kürzen, oder gar mit Zeilenabstand, Pixelzahl und Seitenrändern zu experimentieren.
Vor der Abgabe – Prüfung von Inhalt, Sprache, Stil, Grammatik und Rechtschreibung
Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass Sie Ihre Arbeit vor Druck, Bindung und Abgabe zumindest selbst Korrektur lesen und eventuell auch ein Programm zur Überprüfung von Rechtschreibung und Grammatik anwenden.
Achten Sie auch auf die korrekte Zitierweise in Fußnoten und überprüfen Sie am Ende, ob alle dort benannten Quellen auch im Literaturverzeichnis auftauchen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Korrektor dies im Einzelnen durchprüft, mag gering sein.
Wer jedoch diesbezüglich aus Anlass einer stichprobenhaften Überprüfung „auffliegt“, erhält Minuspunkte. Denken Sie daran, dass Sie wissenschaftlich arbeiten.
Ähnliches gilt für das Inhaltsverzeichnis. Hier gilt es, am Ende noch einmal zu prüfen, ob die angegebenen Seitenzahlen mit denjenigen im Fließtext übereinstimmen.
Generell gilt: Eine rein optisch gut gemachte Arbeit wird aus einem „mangelhaft“ kein „befriedigend“ machen. Wer jedoch fachlich gesehen ein „befriedigend“ verdient hätte, mag durchaus bei einem „ausreichend“ landen, wenn die Formalien und die Aufmachung nicht stimmen, oder dem Korrektor ganz einfach den Lesefluss und die Nachvollziehbarkeit erschwert werden.
Wenn Sie alles richtig gemacht haben, bleibt Ihnen am Ende auch noch genügend Zeit, um die fertige Arbeit von Dritten – eventuell auch einem professionellen Lektorat – korrigieren und lektorieren zu lassen, bevor Sie die Arbeit in die Bindung geben.
Selbst wenn Sie sprachlich sehr fit sind, wird sich bei Ihnen nach einer Weile eine gewisse „Betriebsblindheit“ in Bezug auf Ihren eigenen Text einstellen. Machen Sie sich keine Sorgen, dies ist völlig normal.
So wird ein unbeteiligter Dritter viel schneller erkennen, wenn eine Formulierung einen logischen Bruch enthält, oder wenn Sie einen Satz über viele Zeilen schreiben, ohne zu einem Punkt zu gelangen.
Denken Sie immer daran: Sie wissen, wie es bei Ihnen weitergeht. Den Leser müssen Sie führen, er kann Ihre Gedanken nicht lesen.
Auch wenn man selbst oft das Gefühl hat, eine brillante Formulierung geschaffen zu haben: Je kürzer und simpler der Satz ist, desto besser sitzt das Statement. Wer hingegen viele Nebensätze verwendet, wirkt eher unsicher.
Am Ende hat Ihr Professor recht, wenn er auch Ihnen den berühmten Satz mitgegeben hat: „Formulieren Sie so, dass die 80-jährige Oma Erna von gegenüber, die nie in Ihrem Leben etwas mit Jura zu tun hatte, nachvollziehen kann, was Sie zum Ausdruck bringen möchten.“
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